RS OGH 1982/9/16 13Os109/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1982
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Norm

JGG 1961 §13 B
StGB §19 Abs2

Rechtssatz

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessungskriterien des § 19 Abs 2 StGB ist jenes Urteil, mit dem die Strafe verhängt wird, und nicht etwa ein Zwischenurteil, das lediglich einen Schuldspruch enthält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0088678

Dokumentnummer

JJR_19820916_OGH0002_0130OS00109_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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