Norm
JGG 1961 §13 BRechtssatz
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessungskriterien des § 19 Abs 2 StGB ist jenes Urteil, mit dem die Strafe verhängt wird, und nicht etwa ein Zwischenurteil, das lediglich einen Schuldspruch enthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0088678Dokumentnummer
JJR_19820916_OGH0002_0130OS00109_8200000_001