RS OGH 1982/9/21 2Ob567/82, 4Ob163/18a

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Veröffentlicht am 21.09.1982
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Norm

EheG §24
ZPO §530 E1

Rechtssatz

Die im Falle einer Aufhebung des Scheidungsurteiles bzw Abweisung der Scheidungsklage gemäß § 24 EheG eintretende Rechtsfolge einer Doppelehe des Wiederaufnahmsklägers und damit der Nichtigkeit seiner zweiten Ehe ist in der Gesetzeslage begründet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0044459

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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