Norm
EisbEG §4 Abs1 ARechtssatz
Bei Beurteilung von Flächen als Bauerwartungsland ist bewertungsmäßig das damit verbundene Risiko zu berücksichtigen, daß eine Umwidmung in Bauland noch nicht erfolgt ist und diese mit einem Kostenaufwand verbunden sein wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0058007Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.09.2011