Norm
ABGB §6Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, welche Tatsache durch eine Druckschrift verbreitet wurde, ist auf Grund der Äußerung in ihrer Gesamtheit danach vorzunehmen wie diese Äußerung von einem durchschnittlichen Leser verstanden werden konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008878Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016