Norm
StGB §136 Abs2Rechtssatz
Einsteigen in einen Lagerplatz, um dort ein Fahrzeug unbefugt in Gebrauch zu nehmen, erfüllt die Qualifikation, mag auch das Fahrzeug selbst unverschlossen und der Zündschlüssel angesteckt gewesen sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094056Dokumentnummer
JJR_19820928_OGH0002_0100OS00097_8100000_002