Norm
StVO §12 Abs2 2Rechtssatz
Überwiegendes Verschulden (3 : 1) des aus dem zweiten Fahrstreifen ohne Zeichengebung, ohne Einordnen und ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs nach rechts in einen Parkplatz abbiegenden Lastkraftwagenlenkers im Verhältnis zu rechts überholendem, gegen § 15 Abs 1 StVO verstoßendem anderen Lastkraftwagenlenker, (daß ein Rechtseinbiegen aus dem ersten Fahrstreifen nicht möglich gewesen wäre, wurde nicht festgestellt).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0074221Dokumentnummer
JJR_19820930_OGH0002_0080OB00141_8200000_002