Norm
ABGB §583Rechtssatz
Das Verbot gemeinschaftlicher Testamente für Nichtehegatten läßt keine einschränkende Auslegung dahin zu, daß eine unabhängig von der Beurteilung nach § 583 ABGB vorliegende Formunwirksamkeit der letztwilligen Verfügung der einen der gemeinschaftlich testierenden Personen die Verfügung der anderen trotzt der Gemeinschaftlichkeit formwirksam lasse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0012483Dokumentnummer
JJR_19821006_OGH0002_0060OB00762_8200000_002