Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
Eine Vereinbarung, wonach dem Vorbehaltseigentümer das Recht auf Verwertung (Verkauf) der Sache ohne Kontrolle und ohne Wahrung der Interessen des Schuldners zukommen soll, ist unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0016795Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2011