RS OGH 1982/10/20 3Ob637/82, 6Ob515/88

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Veröffentlicht am 20.10.1982
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Norm

GmbHG §41 Abs3 Fall1

Rechtssatz

Eine von "den Geschäftsführern" geplante Nichtigkeitsklage ist von beiden Geschäftsführern einzubringen, auch wenn gegen die Bestellung eines Geschäftsführers Widerspruch erhoben werden soll, da die Bestellung eines Geschäftsführers schon mit der Fassung des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses wirksam wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 637/82
    Entscheidungstext OGH 20.10.1982 3 Ob 637/82
    Veröff: EvBl 1983/19 S 72 = GesRZ 1983,32
  • 6 Ob 515/88
    Entscheidungstext OGH 24.03.1988 6 Ob 515/88
    Beisatz: Sofern nicht die Bestellung zum Geschäftsführer absolut nichtig und daher auch ohne Anfechtung unwirksam wäre. (T1) Veröff: RdW 1988,290 = WBl 1988,339 = NZ 1989,158

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060280

Dokumentnummer

JJR_19821020_OGH0002_0030OB00637_8200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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