Norm
GmbHG §41 Abs3 Fall1Rechtssatz
Eine von "den Geschäftsführern" geplante Nichtigkeitsklage ist von beiden Geschäftsführern einzubringen, auch wenn gegen die Bestellung eines Geschäftsführers Widerspruch erhoben werden soll, da die Bestellung eines Geschäftsführers schon mit der Fassung des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses wirksam wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060280Dokumentnummer
JJR_19821020_OGH0002_0030OB00637_8200000_004