RS OGH 1982/10/21 6Ob510/82

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Veröffentlicht am 21.10.1982
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Norm

ZPO §405 A

Rechtssatz

Gibt das Gericht dann, wenn eine rechtliche Qualifizierung des vorgebrachten Sachverhaltes durch den Kläger nicht erfolgt ist, und sich daher die Frage, ob er aus einem einzigen Rechtsgrund das Begehren ableitet, gar nicht stellt, unter Zugrundelegung des vorgetragenen Sachverhaltes dem Begehren statt, kann darin nie ein Verstoß gegen § 405 ZPO gelegen sein.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 510/82
    Entscheidungstext OGH 21.10.1982 6 Ob 510/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0040953

Dokumentnummer

JJR_19821021_OGH0002_0060OB00510_8200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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