Norm
HGB §1Rechtssatz
Der Unternehmensbegriff des KSchG deckt sich nicht mit jenem des HGB oder ABGB und ist vor allem nicht mit dem Kaufmannsbegriff identisch. Unter den weiteren Unternehmensbegriff des KSchG fallen insbesonders auch die freien Berufe und die Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0061157Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020