Norm
EO §39 IVCRechtssatz
Der von der verpflichteten Partei gestellte Antrag auf Einstellung der Exekution aus "allen (anderen) Gründen der Rechtsordnung" stellt mangels eines entsprechenden Sachvorbringens keinen schlüssigen Antrag dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001033Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012