Norm
WGG 1979 §39 Abs8 Z3Rechtssatz
Bei Altbauten ist eine Antragstellung im Verfahren außer Streitsachen auf Feststellung der Zulässigkeit des von der Bauvereinigung begehrten Entgeltes insoweit unzulässig, als es sich um die Entgeltsbestandteile handelt, die aus der Finanzierung der Baulichkeit abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0083854Dokumentnummer
JJR_19821103_OGH0002_0010OB00630_8200000_001