Norm
ZPO §391 ARechtssatz
Macht der Revisionswerber geltend, daß die Fällung des Teilurteiles unzulässig gewesen sei, weil die Klägerin keinen Provisiorialunterhalt begehrt habe, wird die Annahme einer verfahrensrechtlichen Voraussetzung der angefochtenen Entscheidung gerügt, welche nicht zum Bemessungskomplex gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0040807Dokumentnummer
JJR_19821103_OGH0002_0060OB00800_8200000_001