RS OGH 1982/11/3 1Ob761/82, 6Ob513/87, 7Ob150/09y

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Veröffentlicht am 03.11.1982
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Norm

ABGB §1199
ABGB §1215
ABGB §1478

Rechtssatz

Der Anspruch auf Auszahlung eines sich aus der Schlussrechnung einer beendeten Erwerbsgesellschaft ergebenden Betrages unterliegt der ordentlichen dreißigjährigen Verjährung (Wahle in Klang 2. Auflage V 629).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022151

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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