Norm
ZPO §6Rechtssatz
Ein nach fruchtlosem Verbesserungsversuch zurückgewiesenes Rechtsmittel wird nicht dadurch nachträglich zulässig, daß im Rechtsmittel gegen den Zurückweisungsbeschluß nunmehr eine ordnungsgemäß gefertigte Vollmacht vorgelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0035300Dokumentnummer
JJR_19821103_OGH0002_0060OB00008_8200000_001