Norm
EheG §83Rechtssatz
Bei der Aufteilung ist auch zu berücksichtigen, daß der eine Ehegatte es dem anderen durch einen Verzicht auf einen den Lebensverhältnissen und Einkommensverhältnissen in der Ehe angemessenen Konsum ermöglichte, eheliches Gebrauchsvermögen anzuschaffen bzw Ersparnisse anzusammeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057477Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2020