RS OGH 1982/11/3 1Ob782/82, 3Ob218/03k, 7Ob195/09s

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Veröffentlicht am 03.11.1982
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Norm

ABGB §692
AußStrG §178

Rechtssatz

Nimmt das Verlassenschaftsgericht eine Unzulänglichkeit des Nachlasses iSd § 692 ABGB an, hat es die Legatare vor Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 178 AußStrG darüber zu hören, ob sie zur Leistung eine Sicherstellung bereit sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008372

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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