Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Mitverschulden von 1/4 des Rechtsüberholenden gegenüber dem Unfallgegner, dessen Fahrzeug mit abgestorbenem Motor zum größten Teil auf der linken Fahrbahnhälfte zum Stillstand gekommen war, der dieses Fahrzeug dann in Bewegung setzte und - ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs - wieder nach rechts zurücklenkte, wodurch es zur Kollision mit dem inzwischen Rechtsüberholenden kam (der durch bloße Geschwindigkeitsverminderung das Rechtsüberholen vermeiden hätte können).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0026831Dokumentnummer
JJR_19821104_OGH0002_0080OB00226_8200000_001