Norm
StGB §26Rechtssatz
Gegenstände, die auch rechtmäßigem Gebrauch dienen und von jedermann frei erworben und besessen werden dürfen, unterliegen nicht der Einziehung (LSK 1978/143). Als ein solcher Gebrauchsgegenstand ist auch ein Fixiermesser (mit Feststellvorrichtung für die Klinge) anzusehen (SSt 41/25).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0090408Dokumentnummer
JJR_19821104_OGH0002_0130OS00112_8200000_001