RS OGH 1982/11/4 13Os112/82, 14Os104/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1982
beobachten
merken

Norm

StGB §26

Rechtssatz

Gegenstände, die auch rechtmäßigem Gebrauch dienen und von jedermann frei erworben und besessen werden dürfen, unterliegen nicht der Einziehung (LSK 1978/143). Als ein solcher Gebrauchsgegenstand ist auch ein Fixiermesser (mit Feststellvorrichtung für die Klinge) anzusehen (SSt 41/25).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0090408

Dokumentnummer

JJR_19821104_OGH0002_0130OS00112_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten