RS OGH 1982/11/4 8Ob198/82, 2Ob86/95

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Veröffentlicht am 04.11.1982
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Norm

ABGB §1325 D2b
EKHG §12. EKHG §13

Rechtssatz

Der Ehemann, der seine Arbeitskraft ganz oder teilweise in der Führung des ehelichen Haushaltes verwendet, hat in gleicher Weise wie die haushaltsführende Ehefrau einen Ersatzanspruch aus dem Titel des Verdienstentganges, wenn er infolge einer ihm zugefügten Körperverletzung nicht in der Lage ist, diese Tätigkeit weiter auszuüben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0030782

Dokumentnummer

JJR_19821104_OGH0002_0080OB00198_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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