Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
Die in einer Werbeankündigung enthaltene Aussage, daß für die Entkoffeinierung "natürliche Kohlensäure aus frischem Quellwasser" verwendet wird, ist nicht irreführend, wenn der "Säuerling" durch Anbohren einer unter der Erdoberfläche befindlichen, natürlichen Mineralquelle gewonnen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0078284Dokumentnummer
JJR_19821109_OGH0002_0040OB00387_8200000_001