Norm
ABGB §140 AcRechtssatz
Der Unterhaltsanspruch von Kindern, die im Haushalt des Unterhaltspflichtigen leben, ist grundsätzlich auf Naturalunterhalt gerichtet und verwandelt sich erst dann in einen - der Schaffung eines Exekutionstitels zugänglichen - Anspruch auf Geldunterhalt, wenn die Naturalunterhaltspflicht auch nur zum Teil verletzt wird. Mit Zustimmung der Beteiligten kann jedoch die Leistung von Geldunterhalt anstelle von Naturalunterhalt vereinbart werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0034807Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2018