RS OGH 1982/11/17 3Ob579/82, 1Ob751/83, 1Ob543/90, 1Ob36/95, 8Ob19/13x, 7Ob108/19m

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Veröffentlicht am 17.11.1982
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Norm

ABGB §523 Ba

Rechtssatz

Klagegrund der Servitutenklage ist der Bestand der Dienstbarkeit und die Störung oder Bestreitung dieses Rechtes; die Klage setzt daher eine Störung der Ausübung der Dienstbarkeit oder eine Bestreitung des Bestandes des Rechtes voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0012116

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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