Norm
ZPO §595 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006Rechtssatz
Die Frage, ob das Schiedsgericht vom billigen Ermessen Gebrauch machen durfte oder die Schadensbeträge im einzelnen festzusetzen hatte, ist eine den Gang des Verfahrens und dessen Wirkungen regelnde Frage, die schon als solche den Anfechtungsgrund nach § 595 Z 6 ZPO nicht bilden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0045122Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022