RS OGH 1982/11/18 8Ob216/82

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Veröffentlicht am 18.11.1982
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Norm

VersVG §67

Rechtssatz

Solange eine Doppelbelastung des Schädigers in der Weise, daß er an den Versicherer und den Geschädigten die gleiche Leistung zu erbringen hätte, nicht in Betracht kommt, ist es dem Schädiger mangels rechtlichen Interesses verwehrt, gegenüber dem Versicherer, der an den Geschädigten unfallsbedingt Leistungen erbracht hat, deren Ersatz er vom Schädiger begehrt, einzuwenden, es fehle an den Voraussetzungen des Rechtsüberganges.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0081210

Dokumentnummer

JJR_19821118_OGH0002_0080OB00216_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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