Norm
StVO §21 Abs1Rechtssatz
Ein jähes Abbremsen ist nicht "verkehrsbedingt", wenn es wegen eines zu geringen Sicherheitsabstandes notwendig wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0075048Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017