Norm
ZPO §240 Abs1 ARechtssatz
Das Fehlen der Voraussetzungen für den vom Kläger in Anspruch genommenen Fakturengerichtsstand kann in dem gegen das Versäumungsurteil erhobenen Widerspruch nicht mehr mit Erfolg eingewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0039814Dokumentnummer
JJR_19821123_OGH0002_0050OB00753_8200000_001