Norm
ABGB §1151 IERechtssatz
Hat jemand, der als Chauffeur aufgenommen worden ist und der Reisekosten im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1972 beanspruchen kann, Waren auszuliefern, liegt noch keine Dienstreise vor, wenn er den Betrieb des Dienstgebers verläßt, er hat keinen Anspruch auf Reisekosten insbesonders auch nicht auf Taggeld, sofern er täglich an seinen Wohnort zurückkehren kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029676Dokumentnummer
JJR_19821123_OGH0002_0040OB00155_8200000_001