RS OGH 1982/11/24 6Ob808/81

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Veröffentlicht am 24.11.1982
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Norm

AußStrG §229
EheG §81
JN §1 BIa

Rechtssatz

Ist ein geltend gemachter Anspruch schon begrifflich nicht als Aufteilungsanspruch im Sinne der Bestimmungen der §§ 81 ff EheG anzusehen, dann ist auch die nur zur Durchsetzung solcher Ansprüche geschaffene Zulässigkeit des außerstreitigen Verfahrens nicht gegeben.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 808/81
    Entscheidungstext OGH 24.11.1982 6 Ob 808/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008459

Dokumentnummer

JJR_19821124_OGH0002_0060OB00808_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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