Norm
KSchG §3 Abs3 Z1Rechtssatz
Die Anlehnung an die Bestimmung gleichen Inhalts des § 4 Abs 2 RatenG rechtfertigt es die bereits früher in der Rechtsprechung entwickelte Ansicht aufrechtzuhalten, Inseratmaterial und Werbematerial spiele bei Lösung der Frage, ob der Unternehmer oder der Verbraucher (Verkäufer oder Ratenkäufer) das Geschäft angebahnt habe, keine Rolle (Hier: Zeitungsannonce eines Immobilienmaklers).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065473Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2014