Norm
StGB §15 DRechtssatz
Das Auftreten eines unter der Aufsicht der Sicherheitsbehörde handelnden Lockspitzels ist grundsätzlich für die Frage der Versuchstauglichkeit ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0089787Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.08.2016