RS OGH 1982/11/29 3Ob608/82, 4Ob141/06y, 4Ob113/15v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1982
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Norm

BGB §138 Abs1
HGB §374
HGB §383

Rechtssatz

Ein Vertragshändlervertrag stellt unter Kaufleuten ein durchaus übliches Geschäft dar. Der Lieferant verzichtet auf sein Recht, die Ware im Vertragsgebiet auf andere Weise zu vertreiben als über den Vertragshändler. Dieser übernimmt es in der entsprechenden Branche, ausschließlich Waren eines ganz bestimmten Lieferanten oder Herstellers zu vertreiben. Handelt es sich um eine sehr gängige Ware, schlägt sich der Gebietsschutz zugunsten des Vertragshändlers zu Buche, lässt sich die Ware schwer absetzen, liegt der Vorteil beim Lieferanten, wenn er so mit einer bestimmten Mindestabsatzmenge kalkulieren kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 608/82
    Entscheidungstext OGH 29.11.1982 3 Ob 608/82
  • 4 Ob 141/06y
    Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 141/06y
    Auch; Beisatz: Vertragshändlerverträge enthalten häufig besondere Vereinbarungen über die „Absatzbindung" des Herstellers, also über die Beschränkung seines Rechts, im Gebiet des Vertragshändlers weitere Abnehmer zu beliefern. Die Zusage des Alleinvertriebs enthält die Verpflichtung des Herstellers, unmittelbare Lieferungen in das Vertragsgebiet zu unterlassen. Der Lieferant verzichtet damit auf sein Recht, die Ware im Vertragsgebiet auf andere Weise zu vertreiben als über den Vertragshändler. (T1); Veröff: SZ 2006/143
  • 4 Ob 113/15v
    Entscheidungstext OGH 11.08.2015 4 Ob 113/15v
    Beis wie T1 nur: Die Zusage des Alleinvertriebs enthält die Verpflichtung des Herstellers, unmittelbare Lieferungen in das Vertragsgebiet zu unterlassen. (T2)

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0053898

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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