Norm
StGB §127 Abs1 ERechtssatz
Ein Paketverlader der Post, der beförderte Pakete aufreißt und sich daraus Gegenstände zueignet, begeht nicht Mißbrauch der Amtsgewalt, sondern Diebstahl (unter Ausnützung einer Amtsstellung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0093587Dokumentnummer
JJR_19821203_OGH0002_0120OS00133_8200000_001