Norm
ArbGerG §23 ARechtssatz
Die Revision ist zulässig, wenn das Berufungsgericht zwar das Ersturteil bestätigt, aber ein in zweiter Instanz - zulässigerweise - neu erhobenes Begehren mit Stillschweigen übergeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0042370Dokumentnummer
JJR_19821214_OGH0002_0040OB00143_8100000_002