RS OGH 1982/12/14 4Ob403/82

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Veröffentlicht am 14.12.1982
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Norm

MSchG §56
PatG 1970 §151

Rechtssatz

Zum Umfang der Rechnungslegungspflicht: Wird durch eine Markenverletzung ein überhöhter Umsatz erzielt, ist über den Gesamtumsatz des Artikels im fraglichen Zeitraum und nicht nur über jenen Mehrumsatz und den sich daraus ergebenden Gewinn, den der Beklagte durch die Zeichenrechtsverletzung erzielte, Rechnung zu legen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 403/82
    Entscheidungstext OGH 14.12.1982 4 Ob 403/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0067012

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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