Norm
StGB §168 Abs1Rechtssatz
Die Frage, ob um geringe Beträge (im Sinne des § 168 Abs 1 StGB) gespielt wird, ist bei Spielen an einem Spielautomaten, der seiner technischen Konstruktion nach so angelegt ist, daß ein Spielvorgang über Gewinn oder Verlust entscheidet, am Einzelspiel orientiert zu lösen, es sei denn, daß der Spielveranstalter vorsätzlich "Serienspiele" veranlaßt oder zu solchen Gelegenheiten bietet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094788Dokumentnummer
JJR_19821214_OGH0002_0090OS00137_8200000_002