Norm
ABGB §1162 IAaRechtssatz
Die in Sondergesetzen aufgezählten Beispiele, was unter einem "wichtigen" Grund zu verstehen ist, können allgemeine Geltung auch für andere Dienstverhältnisse, bei denen das Gesetz nicht näher ausführt, was unter einem "wichtigen" Grund zu verstehen ist (zB § 1162 ABGB), umso eher beanspruchen, als sie untereinander im wesentlichen übereinstimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0021556Dokumentnummer
JJR_19821214_OGH0002_0040OB00176_8200000_001