Norm
ABGB §233 ARechtssatz
Die Zustimmung zur Verwaltung von Liegenschaftsanteilen war eine Maßnahme, welche nicht zu dem ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehörte und welche von größerer Wichtigkeit war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0049064Dokumentnummer
JJR_19821215_OGH0002_0060OB00679_8200000_004