RS OGH 1982/12/15 1Ob822/82, 1Ob112/97w, 9Ob244/97s, 5Ob58/09d

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Veröffentlicht am 15.12.1982
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Norm

ABGB §1500

Rechtssatz

Das Vertrauen auf die öffentlichen Bücher besteht in der unverschuldeten Unkenntnis des Bestandes des ersessenen Rechtes. Dieses Vertrauen ist unabhängig davon zu schützen, ob das ersessene Recht den Grundbuchskörper, einzelne Grundstücke oder nur einen Teil eines Grundstückes erfaßt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 822/82
    Entscheidungstext OGH 15.12.1982 1 Ob 822/82
    Veröff: JBl 1984,42 = SZ 55/191
  • 1 Ob 112/97w
    Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 112/97w
    Auch
  • 9 Ob 244/97s
    Entscheidungstext OGH 28.01.1998 9 Ob 244/97s
    Auch; Beisatz: Hier: Verneint, daß die eingezäunte und somit in der Natur der Nachbarliegenschaft zugehörige, überdies zum Teil mit einem sich am Nachbargrund fortsetzenden Bauwerk verbaute Grundfläche dem Gutsbestand des Veräußerers zugehöre. (T1)
  • 5 Ob 58/09d
    Entscheidungstext OGH 09.06.2009 5 Ob 58/09d
    Vgl; Beisatz: Bei der Anwendung des § 1500 ABGB stellt sich die Frage nach der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Vollständigkeit des Grundbuchs. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0034959

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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