Norm
ABGB §1500Rechtssatz
Das Vertrauen auf die öffentlichen Bücher besteht in der unverschuldeten Unkenntnis des Bestandes des ersessenen Rechtes. Dieses Vertrauen ist unabhängig davon zu schützen, ob das ersessene Recht den Grundbuchskörper, einzelne Grundstücke oder nur einen Teil eines Grundstückes erfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0034959Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009