Norm
ABGB §443Rechtssatz
Ist vereinbarungsgemäß ein Teil des Kaufpreises zur Lastenfreistellung der Kaufsache zu verwenden, so kann darauf entfallende Betrag nur gefordert werden, wenn gleichzeitig die Lastenfreistellung erfolgen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011271Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.06.2012