Norm
ABGB §484Rechtssatz
Voraussetzung für das Erlöschen einer Servitut iSd § 484 ABGB ist, dass die Dienstbarkeit ihren Sinn ganz verloren hat. Jeder auch nur einigermaßen ins Gewicht fallender Vorteil genügt für die Aufrechterhaltung des erworbenen Rechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011701Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022