Norm
ABGB §305Rechtssatz
Die Gebrauchsmöglichkeit ist neben dem Substanzwert des Eigentums kein selbständiger Vermögenswert, so dass ein gesonderter Ersatz hiefür nicht in Betracht kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010069Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.03.2021