Norm
GBG §61 ARechtssatz
Auch einer Agrargemeinschaft, die dadurch in ihren bücherlichen Rechten verletzt wurde, daß eine mangels ihrer Bewilligung ungültige Übertragung eines Anteilsrechtes an ihrer Liegenschaft erfolgte, steht die Löschungsklage zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060464Dokumentnummer
JJR_19821221_OGH0002_0050OB00054_8200000_001