Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Daß der Dotierungspflichtige durch Geltendmachung seiner Leistung als außergewöhnliche Belastung im Sinne der § 34 EStG unter Umständen eine Verminderung seiner Einkommensteuerleistung zu erzielen vermag, kann im Hinblick auf § 1221 ABGB bei der Bemessung der Heiratsausstattung vernachlässigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022583Dokumentnummer
JJR_19821221_OGH0002_0050OB00765_8200000_002