- 4 Ob 331/82
Veröff: SZ 56/2 = EvBl 1983/49 S 184 = ÖBl 1983,40
- 4 Ob 312/82
Entscheidungstext OGH 18.01.1983 4 Ob 312/82
nur: Wenn eine nach dem Wortlaut des Gesetzes immerhin vertretbare Rechtsauffassung in der Folge von den Gerichten nicht geteilt wurde, ist dies kein Verstoß gegen
§ 1 UWG. (T1)
Beisatz: Metro-Post II (T2)
- 4 Ob 305/82
Entscheidungstext OGH 22.02.1983 4 Ob 305/82
nur: Es kommt vor allem darauf an, ob die Auffassung über den Umfang der Befugnisse durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann; trifft dies zu, dann kann diese Auslegung der gesetzlichen Vorschrift und die darauf beruhende Tätigkeit nicht mehr als eine gegen das Anstandsgefühl der betroffenen Verkehrskreise verstoßende Handlung angesehen werden. (T3)
Beisatz: Hier:
§ 57 Abs 1 GewO - "Schönheitsparty III". (T4)
- 4 Ob 337/83
Entscheidungstext OGH 10.05.1983 4 Ob 337/83
Auch; Beisatz: Keine vertretbare Rechtsauffassung bei Inventurverkauf außerhalb des von der Kammer der gewerblichen Wirtschaft festgesetzten Zeitraumes. (T5)
Veröff: ÖBl 1983,136
- 4 Ob 357/83
Entscheidungstext OGH 06.09.1983 4 Ob 357/83
nur T3; Beisatz: Reisen in der Bank. (T6)
Veröff: ÖBl 1983,165
- 4 Ob 393/83
Entscheidungstext OGH 08.11.1983 4 Ob 393/83
Beisatz: Auch ein Zuwiderhandeln gegen eine in einer einstweiligen Verfügung ausgesprochene Rechtsmeinung ist entschuldbar, wenn die gegenteilige Auffassung vertretbar ist und eine höchstgerichtliche Judikatur nicht vorliegt. - "Metro-Post III" (T7)
- 4 Ob 416/82
Entscheidungstext OGH 13.12.1983 4 Ob 416/82
Auch; nur T3; Beisatz: Die Beurteilung der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten den guten Sitten im geschäftlichen Verkehr zuwiderläuft, steht allein dem Gericht zu. - "Diagnose-GesmbH". (T8)
- 4 Ob 302/84
Entscheidungstext OGH 24.01.1984 4 Ob 302/84
nur T1; Beisatz: Hier: Vertragliche Bindung (MRV-Ski). (T9)
- 4 Ob 379/84
Entscheidungstext OGH 13.11.1984 4 Ob 379/84
nur T3; Beisatz: Hier: Stukkateurgewerbe (T10)
- 4 Ob 335/85
Auch; nur T1; Beisatz: Untersagtes Gewerbe. (T11)
- 4 Ob 355/85
Vgl auch
Veröff: ÖBl 1986,18 = RZ 1986/1 S 7
- 4 Ob 305/86
nur T3; Beisatz: Heilmasseur (T12)
- 4 Ob 301/86
nur T3; Beisatz: Verneint für AMG bei "Rheumatee", "Gichttee" und "Blutdrucktee" in Verbindung mit eindeutigen Zweckbestimmungsangaben wie "zur Erhöhung des Blutdrucks" oder "zur Senkung des Blutdrucks". - "Gesundheitstee" (T13)
Veröff: SZ 59/32 = EvBl 1986/100 S 368 = ÖBl 1986,45 = ern 1986,894
- 4 Ob 326/86
Auch; Beisatz: Vertretbare Auffassung, dass die Übernahme eines Gesamtauftrages zur Errichtung einer Stahlhalle jedenfalls dann durch
§ 33 Abs 1 Z 3 GewO gedeckt sei, wenn die nach
§ 157 Abs 1 GewO den konzessionierten Baumeistern vorbehaltenen Planungsarbeiten und Berechnungsarbeiten nach der Auftragserteilung an einen befugten Baumeister weitergegeben werden. (T14)
- 4 Ob 401/85
Beisatz: Hier: Ideeller "Reisebüroverein" - §§ 1 Abs 2, 208 GewO;
§ 1 VerG - "Reiseclub". (T15)
Veröff: ÖBl 1986,121
- 4 Ob 352/86
nur T3; Beisatz: Hier: Ausschluss durch Berufung auf KosmetikV, BGBl 1984/337 - "KosmetikV". (T16)
Veröff: MR 1986 H5,29 = ÖBl 1986,155 = ern 1987,271
- 4 Ob 1311/86
Entscheidungstext OGH 16.09.1986 4 Ob 1311/86
Auch; nur T3
- 4 Ob 1313/86
Entscheidungstext OGH 29.09.1986 4 Ob 1313/86
Vgl auch; nur T3; Beisatz: Hier: Zurückweisung eines außerordentlichen Rechtsmittels, weil Ansicht durch Bescheid (LMG) gedeckt. (T17)
- 4 Ob 340/86
Beisatz: Gesundheitstees II (T18)
Beis wie T13
Veröff: ÖBl 1987,71
- 4 Ob 307/87
nur T3; Beisatz: Warum die Grundsätze zur fehlenden subjektiven Vorwerfbarkeit eines Wettbewerbsverstoßes bei der Verletzung von Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Volksgesundheit dienen, nicht gelten sollten, ist nicht einzusehen. (T19)
- 4 Ob 1316/86
Entscheidungstext OGH 10.03.1987 4 Ob 1316/86
Vgl auch; Beis wie T13; Beisatz: Gesundheitstee III (T20)
- 4 Ob 389/86
nur T3; Beis wie T13; Beisatz: Daher keine Berufung auf die gegenteiligen Rechtsauskünfte des Teelieferanten und das Ausbleiben von Beanstandungen durch die Verwaltungsbehörden. (T21)
- 4 Ob 378/86
Beisatz: Hier: Erlass des BMGU betreffend die "Einstufung von teeähnlichen Produkten" - "Kräutertee V". (T22)
Veröff: JBl 1987,730
- 4 Ob 334/87
Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Begriff "Glücksspiel" im Sinne des § 1 Abs 1 GlSpG. (T23)
Veröff: MR 1987,107 (Korn)
- 4 Ob 368/87
nur T3; Beisatz: Flug-Bus-Schnupperreise (T24)
Veröff: ÖBl 1988,72
- 4 Ob 382/87
Vgl auch
- 4 Ob 330/86
Vgl
- 4 Ob 5/88
Vgl auch; Beisatz: Bei einer gezielten Umgehung gesetzlicher Vorschriften kann sich die Erstbeklagte auch nicht mit Erfolg darauf berufen, ihre Handlungsweise sei durch das Gesetz so weit gedeckt gewesen, dass sie diese mit guten Gründen für erlaubt halten konnte. Der Zweck der Vorschrift über das Fertigbedienen ist für jeden Gewerbetreibenden evident. (T25)
Veröff: ÖBl 1989,12
- 4 Ob 402/87
Vgl auch; Beisatz: Ist die Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung bereits vom VfGH geprüft und von ihm ausdrücklich verneint worden, kann sich der am Verfahren vor dem VfGH Beteiligte nicht mehr auf seine abweichende Rechtsauffassung berufen. (T26) Veröff: SZ 61/41 = ÖBl 1989,14
- 4 Ob 29/88
- 4 Ob 62/88
- 4 Ob 71/88
- 4 Ob 59/89
Vgl auch
- 4 Ob 154/89
Entscheidungstext OGH 19.12.1989 4 Ob 154/89
Veröff: ecolex 1990,235 = ÖBl 1990,108
- 4 Ob 178/89
Entscheidungstext OGH 30.01.1990 4 Ob 178/89
nur T3; Beisatz: An diesem subjektiven Erfordernis des "Handelns gegen die guten Sitten" bei einem Rechtsbruch nach
§ 1 UWG ist trotz der von der Lehre daran geübten Kritik (insbesondere Liebscher, Der Unterlassungsanspruch bei Rechtsbruch nach
§ 1 UWG, WBl 1989,105; Koppensteiner, Wettbewerbsrecht 2. Auflage, 217, 249 ff; auch - marginal - Fritz-Roth, Verkauf unter dem Einstandspreis, RdW 1989,244) festzuhalten. (T28)
- 4 Ob 94/90
Vgl auch; Beisatz: Hier: Apothekenvorbehalt (T29)
- 4 Ob 119/90
Beisatz: Hier: Abgrenzung "Chirurgie" und "Orthopädie und orthopädische Chirurgie". (T30)
- 4 Ob 32/91
Beisatz: Hier: Ambulatoriumstätigkeit einer Krankenanstalt. (T31)
Veröff: MR 1991,243
- 4 Ob 39/91
nur T3; Veröff: ÖBl 1991,124 = ecolex 1991,629
- 4 Ob 38/91
Beisatz: Hier: § 96a GewO (T32)
Veröff: RdW 1992,308
- 4 Ob 103/91
Auch
- 4 Ob 104/91
Auch
- 4 Ob 82/91
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verneint angesichts des Wortlauts des
§ 172 Abs 3 KO. (T33)
Veröff: JBl 1992,397
- 4 Ob 118/91
nur T3
Veröff: WBl 1992,167
- 4 Ob 40/92
Vgl auch
Veröff: ÖBl 1992,114
- 4 Ob 71/92
nur T3
Veröff: MR 1992,259 = GRURInt 1993,501
- 4 Ob 2/93
nur: Es kommt vor allem darauf an, ob die Auffassung über den Umfang der Befugnisse durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann. (T34)
- 4 Ob 105/92
nur T34
- 4 Ob 137/93
- 4 Ob 87/93
nur T34; Beisatz: Hier: Bestätigung der zuständigen Stelle die Voraussetzungen für den Weiterbetrieb einer Schischule zu erfüllen. (T35)
- 4 Ob 1002/94
Entscheidungstext OGH 25.01.1994 4 Ob 1002/94
nur T34
- 4 Ob 27/94
nur T34; Beisatz: Hier: Gebäudereiniger (
§ 94 Z 72 GewO) - Innenraumpfleger. (T36)
- 4 Ob 1045/94
Entscheidungstext OGH 10.05.1994 4 Ob 1045/94
Vgl auch; Beisatz: Ob für die - nach
§ 324 Abs 2 GewO zur Bewilligung (des Gelegenheitsmarktes) zuständige - Gemeinde durch das dafür berufene Organ gehandelt und seinen Willen in der richtigen Form zum Ausdruck gebracht hat, ist für die Beurteilung des Verhaltens der Beklagten ebenso unerheblich wie die Frage, ob die behördliche Entscheidung inhaltlich richtig ist. (T37)
- 4 Ob 137/94
nur T34; Beisatz: Auch dann, wenn das Verhalten des Beklagten nach der Einholung einer Auskunft der Rechtsansicht und ständigen Verwaltungspraxis der zuständigen Behörde entsprach, selbst wenn die gegenteilige Rechtsansicht richtig war (MR 1987,107 - Rubbel-Puzzle). (T38)
- 4 Ob 75/95
nur T3; Beisatz: Hier:
§ 101 lit a LFG - gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen mit Luftfahrzeugen. (T39)
Veröff: SZ 68/168
- 4 Ob 78/95
nur T34; Beisatz: Ist der Gesetzeswortlaut klar, kann eine davon abweichende Auffassung nicht mit gutem Grund vertreten werden. (T40)
Beisatz: Hier: Subjektiv vorwerfbarer Verstoß gegen die §§ 42, 44 LFG bewirkt Sittenwidrigkeit (im Sinn des
§ 1 UWG) des Betriebes einer Gleitschirmschule ohne die erforderliche Bewilligung. (T41)
- 4 Ob 2191/96a
Entscheidungstext OGH 12.08.1996 4 Ob 2191/96a
Auch; Beisatz: "Fahrpreisanzeiger" - Fahrzeitanzeiger. (T42)
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