Norm
ABGB §1118 A1Rechtssatz
In Rechtsstreitigkeiten, in denen das Klagebegehren auf die Unwirksamkeit einer Auflösungserklärung nach § 1118 ABGB gestützt wird, ist § 21 Abs 2 MG analog anzuwenden, sofern das Bestandverhältnis den Bestimmungen des Mietengesetzes unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020961Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2018