Norm
ABGB §871 ARechtssatz
Der in Irrtum Geführte kann auch mit besonderer Klage die Nichtigerklärung des Geschäftes verlangen. War der Vertrag jedoch auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet und hatte dieses bereits begonnen, tritt regelmäßig an die Stelle des Rechtes auf Anfechtung ex tunc ein Recht auf vorzeitige Auflösung des Dauerschuldverhältnisses ex nunc. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass bei Dauerschuldverhältnissen eine Rückabwicklung außerordentlich schwierig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014929Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009