Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Den Warnpflichten, Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten eines mit der Errichtung einer Ölfeuerungsanlage betrauten Installateurs dem Besteller gegenüber ist genügt, wenn er ausschreibungsgemäß in seinem Einreichplan den Korrosionsschutz der Rohrleitungen durch von einem Bauunternehmer anzubringende Betonrohrkanäle vorgesehen hat und vom Besteller andere Unternehmer für Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht und Durchführung der Baumeisterarbeiten beauftragt waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0022187Dokumentnummer
JJR_19830207_OGH0002_0010OB00732_8200000_001