Norm
StPO §283 Abs6 DRechtssatz
Bei Bemängelung der Bevollmächtigung einer für einen Privatbeteiligten einschreitenden Person, die dessen zivilrechtliche Ansprüche geltend macht, nimmt der OGH zur Klärung des Bevollmächtigungsverhältnisses Erhebungen im Rahmen des Verfahrens über die Berufung gegen den Privatbeteiligtenzuspruch vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0099991Dokumentnummer
JJR_19830215_OGH0002_0090OS00175_8200000_001